Terminanfrage Neupatient

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Terminanfrage - Für Neupatienten

Wir werden Ihre Terminanfrage schnellstmöglich bearbeiten und Ihnen den Termin bestätigen - per E-Mail oder telefonisch.
Wichtiger Hinweis für Neupatienten:
Um Ihren ersten Besuch bei uns optimal vorbereiten zu können, bitten wir Sie, alle untenstehenden Datenfelder vollständig auszufüllen. Nur dann können wir Sie als Patient in unserer EDV anlegen.
Wenn Angaben fehlen, ist eine Terminvereinbarung nicht möglich.

Ein hoher Behandlungsstandard und eine hervorragende Betreuung unserer Patienten sind uns sehr wichtig. Aufgrund von begrenzten Behandlungskapazitäten behalten wir uns deshalb vor, nach Prüfung Ihres Anliegens, über Ihre Neupatientenaufnahme bei uns individuell zu entscheiden.

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vormittags früh (08:00 - 10:00 Uhr)
vormittags spät (10:00 - 12:00 Uhr)
nachmittags früh (14:00 - 16:00 Uhr)
nachmittags spät (16:00 - 19:00 Uhr)
Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die im Kontaktformular eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern oder Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an praxis (at) dr-riegelmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie unter www.zahnarzt-springe-bennigsen.de/datenschutz
Hinweis
Wir sind immer bemüht, Ihnen lange Wartezeiten zu ersparen. Dies bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für Sie reserviert ist und Ihnen hierdurch in der Regel die andernorts vielfach üblichen Wartezeiten erspart bleiben. Dies bedeutet jedoch auch, dass Sie, wenn Sie die vereinbarten Termine nicht einhalten können, diese spätestens 48 Arbeitstag-Stunden (Mo.-Fr.) vorher absagen müssen, damit wir die für Sie vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen können.
Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet zugleich beiderseitige vertragliche Pflichten.
So kann Ihnen, wenn Sie den Termin nicht rechtzeitig absagen, die vorgesehene Zeit und die Vergütung bzw. die ungenutzte Zeit gemäß § 615 BGB in Rechnung gestellt werden, es sei denn, an dem Versäumnis des Termins trifft Sie kein Verschulden und Sie können einen entsprechenden Nachweis erbringen. Es wird vereinbart, dass ansonsten Annahmeverzug dadurch eintritt, dass der vereinbarte Termin nicht fristgerecht abgesagt oder eingehalten wird.
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