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Terminanfrage - Für Neupatienten
Wir werden Ihre Terminanfrage schnellstmöglich bearbeiten und Ihnen den Termin bestätigen - per E-Mail oder telefonisch.
Wichtiger Hinweis für Neupatienten:
Um Ihren ersten Besuch bei uns optimal vorbereiten zu können, bitten wir Sie, alle untenstehenden Datenfelder vollständig auszufüllen. Nur dann können wir Sie als Patient in unsererem System anlegen.
Um Ihren ersten Besuch bei uns optimal vorbereiten zu können, bitten wir Sie, alle untenstehenden Datenfelder vollständig auszufüllen. Nur dann können wir Sie als Patient in unsererem System anlegen.
Wenn Angaben fehlen, ist eine Terminvereinbarung nicht möglich und wird nicht bearbeitet.
Als Spezialisten-Praxis für Angstpatienten haben wir ein bewährtes Behandlungskonzept, von dem wir nicht abweichen. Bevor Sie sich bei uns als Patient anmelden, bitten wir Sie, sich kurz mit unseren
>>Behandlungsgrundsätzen<<
vertraut zu machen.
Ein hoher Behandlungsstandard und eine hervorragende Betreuung unserer Patienten sind uns sehr wichtig. Aufgrund von begrenzten Behandlungskapazitäten behalten wir uns deshalb vor, nach Prüfung Ihres Anliegens, über Ihre Neupatientenaufnahme bei uns individuell zu entscheiden.
Sie erhalten nach Eingang Ihrer Terminanfrage innerhalb von 48 Werktags-Stunden eine Antwort von uns und die Aufforderung, den für Sie reservierten Termin innerhalb von 24 Stunden zu bestätigen. Wenn Sie den Termin nicht bestätigen, wird der reservierte Termin storniert. Bitte prüfen Sie daher auch die E-Mails in Ihrem Spam-Ordner.
Kontaktieren Sie uns
Hinweis Ausfallhonorar
Wir sind immer bemüht, Ihnen lange Wartezeiten zu ersparen. Dies bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für Sie reserviert ist und Ihnen hierdurch in der Regel die andernorts vielfach üblichen Wartezeiten erspart bleiben. Dies bedeutet jedoch auch, dass Sie, wenn Sie die vereinbarten Termine nicht einhalten können, diese spätestens 48 Arbeitstag-Stunden (Mo.-Fr.) vorher absagen müssen, damit wir die für Sie vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen können.
Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet zugleich beiderseitige vertragliche Pflichten.
So kann Ihnen, wenn Sie den Termin nicht rechtzeitig absagen, die vorgesehene Zeit und die Vergütung bzw. die ungenutzte Zeit gemäß § 615 BGB in Rechnung gestellt werden, es sei denn, an dem Versäumnis des Termins trifft Sie kein Verschulden und Sie können einen entsprechenden Nachweis erbringen. Es wird vereinbart, dass ansonsten Annahmeverzug dadurch eintritt, dass der vereinbarte Termin nicht fristgerecht abgesagt oder eingehalten wird.